FiZ-Parkplatzregulierung

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Ab dem 1. August 2024 wird eine Parkhöchstdauer von 150 Minuten auf dem Parkplatz gelten. Diese wird durch einen externen Dienstleister videogestützt überwacht und automatisiert kontrolliert. Wir bitten alle Mitglieder die Höchstparkdauer einzuhalten, da ansonsten Strafzahlungen in Höhe von 35,- Euro anfallen. Die 150 Minuten sind so bemessen, dass sie für 97% unserer Mitglieder vollkommen ausreichend sind. 

Wer eine längere Verweildauer als 150 Minuten im FiZ plant, wird gebeten entlang der Olshausenstraße zu parken oder mit Fahrrad/ÖPNV zu kommen.

Die detaillierten FAQs zur Parkplatzregulierung findest du hier.